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   VG Berlin, 20.03.1991 - 1 A 213.89   

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https://dejure.org/1991,7304
VG Berlin, 20.03.1991 - 1 A 213.89 (https://dejure.org/1991,7304)
VG Berlin, Entscheidung vom 20.03.1991 - 1 A 213.89 (https://dejure.org/1991,7304)
VG Berlin, Entscheidung vom 20. März 1991 - 1 A 213.89 (https://dejure.org/1991,7304)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überlassung finanzgerichtlicher Entscheidungen zu Veröffentlichungszwecken; Steuertips in Gerichtsentscheidungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 139.81

    Programmförderung beim Südwestfunk - Presseauskunft, § 4 PresseG, Art. 5 Abs. 1

    Auszug aus VG Berlin, 20.03.1991 - 1 A 213.89
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der sich das Bundesverwaltungsgericht angeschlossen hat (vgl hierzu und zum folgenden BVerwGE 70, 310, 311), ist zwar das Grundrecht der Pressefreiheit nicht nur als ein Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe zu verstehen; vielmehr ist durch Art. 5 Abs. 1 S 2 GG auch die "institutionelle Eigenständigkeit" der Presse gewährleistet (vgl zB BVerfGE 66, 116, 133; BVerwGE 47, 247, 252, jeweils mwN).

    Eine Behörde, die der Presse eine Auskunft verweigert, obwohl der Erteilung ein durchgreifender Grund nicht entgegensteht, wird der ihr vom Grundgesetz auferlegten Pflicht nicht gerecht (BVerwGE 70, 310, 314).

    Der Verfassungsgeber hat diese Regelung dem Bundesgesetzgeber und den Landesgesetzgebern überlassen (Art. 75 Nr. 2 GG) (BVerwGE 70, 310, 315; ebenso OVG Bremen aaO, S 926/927).

  • OVG Bremen, 25.10.1988 - 1 BA 32/88

    Gerichtliche Veröffentlichungspraxis; Pressefreiheit; Gleichheitssatz -

    Auszug aus VG Berlin, 20.03.1991 - 1 A 213.89
    Aufgrund des von ihr in einem vergleichbaren Verfahren beim Oberverwaltungsgericht Bremen erstrittenen Urteils vom 25. Oktober 1988 - OVG 1 BA 32/88 - (NJW 1989, 926) beantragte die Klägerin beim Beklagten mit Schreiben vom 7. November 1988 und 10. Februar 1989, ihr diejenigen Entscheidungen des Finanzgerichts Berlin, die von dem Gericht und/oder den Richtern des Gerichts zur Veröffentlichung in "Entscheidungen der Finanzgerichte" (EFG) abgegeben werden, zeitgleich mit dieser Abgabe gegen Kostenerstattung zur Veröffentlichung im "steuertip" zur Verfügung zu stellen.

    Eine Pflicht des Beklagten, hiernach die Presse von sich aus zu unterrichten und mit Eigeninformationen zu versehen, besteht jedoch nicht (Urteil der Kammer vom 12. September 1984 - VG 1 A 122.83 - AfP 1985, 77; ebenso zum bremischen Landesrecht OVG Bremen, Urteil vom 25. Oktober 1988 - OVG 1 BA 32/88 - NJW 1989, 926).

    Daß es schließlich dem Beklagten - Verwaltung des Finanzgerichts und vorgesetzter Senatsverwaltung - auch möglich ist, die Veröffentlichungspraxis am Finanzgericht Berlin so zu organisieren, daß der Anspruch der Klägerin auf Gleichbehandlung erfüllt wird, hat das Oberverwaltungsgericht Bremen in seinem bereits mehrfach zitierten Urteil vom 25. Oktober 1988 (aaO, S 928) überzeugend dargelegt und ist auch vom Beklagtenvertreter in der mündlichen Verhandlung ausdrücklich bestätigt worden.

  • BVerwG, 03.12.1974 - I C 30.71
    Auszug aus VG Berlin, 20.03.1991 - 1 A 213.89
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der sich das Bundesverwaltungsgericht angeschlossen hat (vgl hierzu und zum folgenden BVerwGE 70, 310, 311), ist zwar das Grundrecht der Pressefreiheit nicht nur als ein Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe zu verstehen; vielmehr ist durch Art. 5 Abs. 1 S 2 GG auch die "institutionelle Eigenständigkeit" der Presse gewährleistet (vgl zB BVerfGE 66, 116, 133; BVerwGE 47, 247, 252, jeweils mwN).

    Aus der Gewährleistung der Pressefreiheit folgt, daß eine Behörde bei der Erteilung von Einzelinformationen diese grundsätzlich allen interessierten Presseorganen zugänglich machen muß (BVerwGE 47, 247, 254).

  • VG Berlin, 12.09.1984 - 1 A 122.83
    Auszug aus VG Berlin, 20.03.1991 - 1 A 213.89
    Eine Pflicht des Beklagten, hiernach die Presse von sich aus zu unterrichten und mit Eigeninformationen zu versehen, besteht jedoch nicht (Urteil der Kammer vom 12. September 1984 - VG 1 A 122.83 - AfP 1985, 77; ebenso zum bremischen Landesrecht OVG Bremen, Urteil vom 25. Oktober 1988 - OVG 1 BA 32/88 - NJW 1989, 926).

    Das von der Klägerin geltend gemachte Recht ergibt sich jedoch aus dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) iVm Art. 5 Abs. 1 S 2 GG (ebenso OVG Bremen aaO, S 927; Urteil der Kammer vom 12. September 1984, aaO).

  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus VG Berlin, 20.03.1991 - 1 A 213.89
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der sich das Bundesverwaltungsgericht angeschlossen hat (vgl hierzu und zum folgenden BVerwGE 70, 310, 311), ist zwar das Grundrecht der Pressefreiheit nicht nur als ein Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe zu verstehen; vielmehr ist durch Art. 5 Abs. 1 S 2 GG auch die "institutionelle Eigenständigkeit" der Presse gewährleistet (vgl zB BVerfGE 66, 116, 133; BVerwGE 47, 247, 252, jeweils mwN).
  • BVerwG, 25.02.1969 - I C 65.67

    Zulässigkeit von Anträgen auf Ergänzung der Verhandlungsniederschrift -

    Auszug aus VG Berlin, 20.03.1991 - 1 A 213.89
    Nur im letztgenannten Fall stellt die Entscheidung über die Auskunftserteilung die Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts im Sinne von § 35 S 1 VwVfG und damit einen Verwaltungsakt im Sinne von § 42 Abs. 1 VwGO dar (BVerwGE 31, 301, 306/307; 74, 115, 118).
  • BVerwG, 21.03.1986 - 7 C 71.83

    Halterauskunft - Allgemeines Datenschutzrecht - Berechtigtes Interesse -

    Auszug aus VG Berlin, 20.03.1991 - 1 A 213.89
    Nur im letztgenannten Fall stellt die Entscheidung über die Auskunftserteilung die Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts im Sinne von § 35 S 1 VwVfG und damit einen Verwaltungsakt im Sinne von § 42 Abs. 1 VwGO dar (BVerwGE 31, 301, 306/307; 74, 115, 118).
  • OLG München, 16.08.1984 - 9 VA 4/83

    Rechtsanspruch ; Rechtsanspruch Dritter; Akteneinsicht; Rechtsanspruch Dritter

    Auszug aus VG Berlin, 20.03.1991 - 1 A 213.89
    Ausgangspunkt der rechtlichen Beurteilung ist die Erwägung, daß eine Verpflichtung der Gerichte selbst besteht, ihre Urteile in angemessener Weise zu veröffentlichen (OLG Celle, NJW 1990, 2570; OLG München, OLGZ 1984, 477, 479; OVG Bremen aaO; Hoffmann-Riem, Anm zum og Urteil des OVG Bremen, JZ 1989, 637; Grundmann, DVBl 1966, 57, 59; Hirte, NJW 1988, 1698, 1700).
  • OLG Celle, 12.06.1990 - 1 VAs 4/90

    Überlassung einer anonymisierten Urteilsabschrift zu Zwecken der Veröffentlichung

    Auszug aus VG Berlin, 20.03.1991 - 1 A 213.89
    Ausgangspunkt der rechtlichen Beurteilung ist die Erwägung, daß eine Verpflichtung der Gerichte selbst besteht, ihre Urteile in angemessener Weise zu veröffentlichen (OLG Celle, NJW 1990, 2570; OLG München, OLGZ 1984, 477, 479; OVG Bremen aaO; Hoffmann-Riem, Anm zum og Urteil des OVG Bremen, JZ 1989, 637; Grundmann, DVBl 1966, 57, 59; Hirte, NJW 1988, 1698, 1700).
  • VG Hannover, 22.07.1993 - 6 A 1032/92

    Veröffentlichungstätigkeit; Verfassungsprinzip; Sozialstaatsprinzip;

    Auch das Verwaltungsgericht Berlin gab der gleichlautenden Klage der Klägerin gegen das Finanzgericht Berlin statt (Urteil v. 20.3.1991, VG 1 A 213.89).

    Deshalb hat der Staat für das Veröffentlichungswesen selbst Verantwortung zu übernehmen (OVG Bremen, aaO, Seite 927; VG Berlin, Urteil v. 20.3.1991, VG 1 A 213.89; vgl. OLG München, OLGZ 1984, 477, 479; Grundmann, DVBl. 1966, 57, 59; Hirte NJW 1988, 1698, 1700).

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